Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Mainz und Albig bei Alzey – Verträge prüfen!
Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht haben wir seit 35 Jahren einen unserer Schwerpunkte in allen Bereichen des Vertragsrechts. Die rechtzeitige und ordentliche Vertragsgestaltung bzw. –prüfung durch Anwälte für Vertragsrecht in Mainz und Albig bei Alzey ist dabei natürlich der Königsweg, um juristische Auseinandersetzungen im Vorfeld zu vermeiden.
Der Rechtsanwalt für Vertragsrecht übernimmt dabei u.a. die Aufgabe, Verträge so auszuarbeiten, zu prüfen und zu ändern, dass Ihre Belange rechtswirksam berücksichtigt werden.
Vertragsgestaltung: Erfahrene Rechtsanwälte für Vertragsrecht helfen
Die Vertragsgestaltung und Prüfung eines Kaufvertrags, eines Miet- oder Pachtvertrages, Erbvertrags, Bauvertrags, Gesellschaftsvertrags u.v.m. beinhaltet die rechtliche Überprüfung aller Vertragsklauseln. Wir sind insbesondere auch im Bereich des Autokaufs (Neu- und Gebrautwagen) sowie des Kfz-Leasings tätig. Dazu gehören im Besonderen die Gewährleistungs- und Garantierechte unserer Mandanten.
Sie benötigen Rat zum Vertragsrecht oder im allgemeinen Zivilrecht? Dann sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen!
Vertragsverletzungen – außergerichtlich oder vor Gericht?
Es ist sicher ein lohnendes Ziel, bei einer offensichtlich vorhandenen Vertragsverletzung eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Sollte eine Einigung aber nicht möglich und die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht nötig sein, prüfen wir immer im Sinne unserer Mandanten, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann. Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht sind wir dabei stets mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und kennen die Tücken und Fallstricke, die sich aus dem Vertragsrecht ergeben.
Vertragsverletzungen können mit finanziellen Risiken und Unannehmlichkeiten jeglicher Art einhergehen und zu Schadensersatzforderungen führen, wenn z.B.
- der Schuldner die vertraglich vereinbarte Leistung nur mit zeitlicher Verzögerung erbringt.
Beispiel: Der Bau einer Immobilie wird erst 10 Wochen nach dem festgelegten Termin fertiggestellt. Der Architekt verweist auf die involvierten Werkunternehmer und den Bauleiter. - die Qualität der vereinbarten Leistung nicht vertragsgemäß ist.
Beispiel: Die Neueindeckung des Daches ist mit minderwertigen Ziegeln durchgeführt worden. - wenn die vertraglich vereinbarte Leistung aus besonderen Umständen, die nicht unmittelbar dem Vertragspartner zuzuschreiben sind, nicht erbracht werden kann.
Beispiel: Die Urlaubsreise wird wegen Unruhen in der Region storniert. - der Schuldner sonstige Pflichten verletzt, die zwar im Vertrag nicht vereinbart sind, die jedoch unabdingbar für die Erfüllung des Vertragszwecks sind.
Beispiel: Das beispielsweise im Sommer gekaufte, aber erst im darauffolgenden Frühling vom Veräußerer übereignete Haus wurde während des Winters nicht weitergeheizt – dadurch ist ein Schaden entstanden.
Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht prüfen wir in solchen Fällen z.B., ob das Bestehen auf der Erfüllung des Vertrages rechtlich sinnvoll ist, der Vertrag durch die Vertragsverletzung hinfällig geworden ist und / oder ob und wie hoch eine Schadensersatzforderung gestaltet und durchgesetzt werden kann.
Ihr direkter Draht zum Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Sie möchten persönlich Ihren Vertrag von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht gestalten oder prüfen lassen – oder Sie brauchen juristischen Sachverstand bei einem Rechtsproblem? Dann zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an uns zu wenden.
Telefonisch erreichen Sie uns in Mainz unter: 06131/ 222 992 oder in Albig unter: 06731/ 547 1264
Sie können uns auch gerne in unserer Kanzlei in Mainz besuchen. Unsere Anwaltskanzlei in Mainz ist im Zentrum von Mainz in der Nähe der Christuskirche gelegen. Anfahrtbeschreibung
Unsere Büroräume in Albig befinden sich im alten Ortskern von Albig, einem Weindorf ca. 2 km von Alzey entfernt.