Wir beraten unsere Mandanten ganzheitlich – wir hören Ihnen zu, wenn es um die Beurteilung der familiären Situation geht und klären Sie über die erbrechtlichen Konsequenzen auf. Als Anwälte für Erbrecht informieren wir Sie über Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und/oder Auslegung des Testaments und/oder formulieren Ihr juristisch einwandfreies Testament / Erbvertrag.
Annahme / Ausschlagung der Erbschaft
Erbschein
Pflichtteilsansprüche
Erbengemeinschaft
Testament
Auskunftsanspruch
Erbvertrag
Vor- und Nacherbschaft
Schenkung und Erbschaftsverkauf